Der Verkäufer eines Kraftfahrzeuges behält den Fahrzeugbrief bei der Übergabe des Fahrzeugs ein, weil der Käufer noch nicht den vollen Kaufpreis gezahlt hat: Ein solches Verhalten kann der Käufer nur dahingehend verstehen, dass der Verkäufer ihm das Fahrzeug lediglich unter der Bedingung übereignen will, dass er den Kaufpreis vollständig bezahlt. Der Verkäufer sichert damit seine Kaufpreisforderung. Dies gilt auch, ohne dass eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag getroffen wurde. BGH Urteil vom 13. September 2006 Aktenzeichen: VIII ZR 184/05
Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil
Ein KFZ-Verkäufer kann ohne eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, indem er bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer den Fahrzeugbrief einbehält