Biegt ein Pkw nach rechts vor einen in der bevorrechtigten Straße verkehrsbedingt wartenden Lkw ein, und kann der Pkw nicht sicher sein, dass der Lkw ihn wahrgenommen hat, kommt im Fall der Kollision des Lkw mit dem Pkw eine Mithaftung des Lkw-Fahrers nur in Betracht, wenn der Pkw durch geeignete Maßnahmen auf sich aufmerksam gemacht hat. Kammergericht Urteil vom 9. Februar 2004 Aktenzeichen: 12 U 233/02
Kurz + Bündig: Vorfahrt missachtet
Mithaftung bei Unfall eines PKW`s mit einem LKW