Ein Spediteur, der bei der 1998 von Umweltschützern durchgeführten Brennerblockade Einnahmeausfälle hatte, weil seine Lkw 30 Stunden an einer Weiterfahrt gehindert waren, kann keinen Schadensersatz vom Land Österreich verlangen. Eine entsprechende Zahlungsverpflichtung wurde verneint, weil keine Behinderung des Warenverkehrs vorlag. Europäischer Gerichtshof (Plenum) 12. Juni 2003 Aktenzeichen: Rs. C-112/00
Kurz+Bündig: Teure Brenner-Blockade
Einnahmeausfälle eines Spediteurs wegen der Brennerblockade.