Versicherungen müssen bei einem einfachen Verkehrsunfall mit geklärter Schuldfrage eine Frist von zwei Wochen einhalten, um den Schaden auszugleichen. Ansonsten tragen sie auch alle Folgekosten, etwa die einer Klage. Reicht die Zeit nicht, kann die Versicherung den Gegner um Fristverlängerung bitten. Amtsgericht Erlangen Urteil vom 30. März 2005 Aktenzeichen: 1 C 1787/04
Kurz + Bündig: Schnelle Zahlung
Regulierungszeit von Versicherungen bei einem Verkehrsunfall