Gibt der Arbeitnehmer auf die Frage im Einstellungsbogen „Wann können Sie arbeiten?“ bestimmte Uhrzeiten und/ oder Tage an, und wird dieser Bogen Bestandteil des Arbeitsvertrages, der keine anderweitige Regelung zur Lage der täglichen Arbeitszeit enthält, so ist diese Arbeitszeitregelung Vertragsinhalt geworden. LAG Köln Urteil vom 21. Oktober 2003 Aktenzeichen: 13 Sa 514/03
Kurz + Bündig Einstellungsgespräch
Fragebögen beim Einstellungsgespräch