Künftige Lkw-Maut kann auch auf Bundesstraßen gelten

13.07.2001 18:04 Uhr

Gesetzentwurf sieht Bußgelder bis 20.000 Euro für Maut-Preller vor

Die von der Bundesregierung ab 2003 geplante Lkw-Maut auf Autobahnen soll im Bedarfsfall auch auf Bundesstraßen erhoben werden. Der Gesetzentwurf, der der Verkehrs-Rundschau vorliegt, sieht diese Option vor, falls Lkw in größerer Zahl auf diese Straßen ausweichen, um die Maut zu umgehen. Eine Kompensation der Maut für inländische Fuhrunternehmer, etwa eine Reduzierung der Kraftfahrzeugsteuer, ist nicht geplant. Es werde an einer europäischen Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen gearbeitet, hieß es in Regierungskreisen. Die Höhe der Gebühr für Lkw über 12 Tonnen dürfte sich an dem Gutachten der Pällmann-Kommission orientieren, die 25 Pfennig pro Kilometer vorgeschlagen hatte. "Dieser Betrag hat eine hohe Plausibiliät", hieß es. Die genaue Summe soll im Verlauf der parlamentarischen Beratungen des Maut-Gesetzes festgelegt werden, das am 15. August vom Kabinett beschlossen werden soll. Die Zahlung der Maut wird über ein elektronisches System gesteuert. Die Lastwagen sollen Erfassungsgeräte an Bord nehmen, die gegen ein Pfand zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät übermittelt zurückgelegte Entfernungen automatisch an einen Zentralcomputer, der die Mauthöhe speichert. Wer auf das System verzichten will, kann die geplante Fahrtroute per Telefon oder Internet anmelden. Der Verkehrsfluß werde nicht gestört, wurde versichert. Für Maut-Preller sind drakonische Strafen vorgesehen. Sollte ein Fahrer ohne elektronischen oder schriftlichen Mautnachweis erwischt werden, wird nicht nur automatisch die Abgabe für 500 Kilometer fällig. Obendrein ist ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro (39.116 Mark) möglich. (vr/jök)

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