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Kühne + Nagel beißt in Neuseeland in sauren Apfel

10.04.2014 10:23 Uhr
Kühne + Nagel beißt in Neuseeland in sauren Apfel
Unter Decknamen - wie beispielsweise Spargel - traf ein Kartell, zu dem auch Kühne + Nagel gehört, Preisabsprachen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Settnik

Das Unternehmen muss wegen nachgewiesener Preisabsprachen eine millionenschwere Strafe zahlen.

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Wellington. Der Schweizer Logistiker Kühne + Nagel muss umgerechnet 1,95 Millionen Euro (3,1 Millionen Neuseeländische Dollar) wegen nachgewiesener Preisabsprachen an die neuseeländische Staatskasse bezahlen, plus der durch frühere Verfahren bisher aufgelaufenen Kosten. Dies hat der Obergerichtshof in Wellington jetzt in einem abschließenden Urteil gegen den Konzern verfügt.

Das Urteil gründet sich auf Belege und Zeugenaussagen, die die jahrelange Zugehörigkeit Kühne + Nagels zum so genannten „Gardener Club“ zweifelsfrei nachgewiesen haben. Neben der Schweizer Firma gehörten zu dem Kartell noch Panalpina, EGL, Geologistics, DB Schenker und – vor der Verschmelzung mit der DB-Tochter – auch BAX Global. Außer K+N hatten die übrigen Kartellmitglieder ihr Mitwirken an Preismanipulationen bereits eingeräumt und entsprechende Strafen akzeptiert. Der Gardening Club wurde so benannt, weil die jahrelangen Preisabsprachen immer über Codewörter von Gemüse- oder Obstsorten wie Möhren, Spargel, Gurken oder Kürbis intern verabredet und nach außen verschleiert wurden. Diese wurden zwischen den Mitgliedern auf regelmäßigen Treffen in Restaurants oder Bars außerhalb der Dienstzeiten ausgetauscht. Mit „Spargelpreisen für die kommende Erntesaison“ wurden beispielsweise Treibstoffzuschläge bei Luftfrachttransporten für einen bestimmten Zeitraum umschrieben.

An die Höhe der vereinbarten „Spargelpreise“ hielten sich die übrigen Beteiligten und stellten diese Summe ihren Kunden entsprechend jeweils in Rechnung. „Dieses Vorgehen verstößt eklatant gegen Marktgesetze, weil die Kostenrechnungen der Firmen auf Absprachen beruhten und damit außerhalb des üblichen Wettbewerbs stattfanden, zum jahrelangen Schaden ihrer Kunden“, heißt es in der Urteilsbegründung der neuseeländischen Richter. Anders als die übrigen Kartellteilnehmer war K+N gegen frühere Gerichtsurteile von Vorinstanzen in die Berufung gegangen. Der Obergerichtshof des Landes verwarf jedoch den Einspruch und entschied den Fall jetzt endgültig zu Ungunsten des Schweizer Logistikers. (hs)

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