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Klage gegen das sektorale Fahrverbot wird immer wahrscheinlicher

17.01.2020 10:01 Uhr
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Wird das sektorale Fahrverbot auf der Brenner-Autobahn gekippt? Zumindest muss sich Tirol auf eine Klage vor dem EuGH gefasst machen
© Foto: Sven Hoppe/dpa/picture-alliance

Der BGL beabsichtigt laut Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL, gemeinsam mit einem Unternehmen hinsichtlich einer Klage gegen das sektorale Fahrverbot aktiv zu werden.

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München. Seit Ende des Jahres 2019 macht der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung) vermehrt Druck, damit rechtliche Mittel gegen das verschärfte sektorale Fahrverbot in Tirol auf der Brenner-Autobahn eingelegt werden. Immer wieder hat der Verband auf die gravierenden Nachteile hingewiesen, die damit für seine Mitgliedsunternehmen verbunden sind. Passiert ist jedoch bislang nichts.

Engelhardt geht davon aus, dass es zu einer Klage vor dem EuGH kommt

Doch bleibt der Verband hartnäckig. „Wir als BGL machen auf Landes-, Bundes- und Europaebene gewaltig Druck. Ich gehe davon aus, dass bis Mitte/Ende Februar Bewegung rein kommt“, sagte Dirk Engelhardt, Vorstandsprecher des BGL, gegenüber der VerkehrsRundschau. Kommt es dann auch zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof? „Ich gehe davon aus“, lautete seine Antwort.

Ein BGL-Mitgliedsunternehmen ist bereit, den Klageweg zu beschreiten

Von der Bundesregierung jedoch ist nichts zu hören, das auf eine Klage schließen könnte. Auch nicht von anderen EU-Staaten, die klagebefugt wären. Gleiches gilt für die EU-Kommission. „Wenn nichts passiert seitens Bundesregierung oder EU-Kommission, werden wir ein BGL-Mitgliedsunternehmen, das die Anforderungen an das sektorale Fahrverbot nicht erfüllt und das dann ein Bußgeld erhält, beim juristischen Vorgehen dagegen als Verband unterstützen, um die Europarechtswidrigkeit des sektoralen Fahrverbots feststellen zu lassen“, kündigte Engelhardt an. Er habe bereits mit einem Unternehmer gesprochen, der dazu bereit ist. Den Namen wollte er nicht nennen. Der Verband selber, das hat der BGL prüfen lassen, ist zu einer Klage nicht befugt. Ein Unternehmer, der gegen das Verbot in Tirol verstoßen hat, laut Aussage von Engelhardt jedoch schon.

Doch bevor es soweit kommt, versucht der BGL weiterhin über seine politischen Kanäle Druck zu machen. So hat es Gespräche gegeben zwischen EU-Parlamentariern und der neuen EU-Verkehrskommissarin Adina-Ioana Vălean. Dabei hat der BGL die Parlamentarier mit entsprechenden Informationen über die Folgen des sektoralen Fahrverbots für das Transportgewerbe versorgt. Ein Resultat dieser Gespräche ist ein Treffen mit Vertretern des italienischen, österreichischen und deutschen Verkehrsministeriums zum sektoralen Fahrverbot, das in den nächsten Tagen beziehungsweise Wochen stattfinden soll.

EU-Kommission hält sich bedeckt bezüglich einer Klage

Seitens der EU-Kommission gibt es derzeit keine weiteren Informationen bezüglich einer Klage gegen das sektorale Fahrverbot. Ein Sprecher der Kommission beschränkte sich gegenüber der VerkehrsRundschau auf die Aussage, man könne erst dann zu einem Vertragsverletzungsverfahren etwas sagen, wenn es formell beschlossen wurde.

Allerdings hat die EU-Verkehrskommissarin Vălean die österreichischen Behörden um Informationen gebeten zu Verkehrsentwicklung entlang dem Brenner-Korridor. Wie der Sprecher der Kommission der VerkehrsRundschau weiter mitteilte, sollen die Österreicher monatlich Zahlen liefern zu den Verkehrs-und Güterströmen auf der Straße und der Bahn, zu den Transportkapazitäten entlang des Brenner-Korridors sowie zur Luftqualität im Inn-Tal.

EU genehmigt Beihilferegelung für die Rollende Autobahn (Rola)

Diese Informationen wolle die Kommission nutzen, um eine geeignete Lösung zu finden, die die Lage entlang des Brenner-Korridors verbessert. Man strebe eine Lösung der noch offenen Fragen „in einem freundlichen Dialog mit den Nachbarstaaten an“. Deshalb hat die Kommission kürzlich gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen eine Änderung der österreichischen Beihilferegelung für die Rollende Autobahn genehmigt. Dies sollte es ermöglichen, solche Dienste zu einer rentableren Alternative zur Straße zu machen und so das Verkehrsaufkommen auf der Straße zu verringern, heißt es aus der Kommission. (ag/cd)

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