Köln. Die Staatsanwaltschaft Köln wird kein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit gegen Vorstandsmitglieder der Post-Gewerkschaft GNBZ einleiten. Nach Untersuchungen könne von einem „Austauschverhältnis“ zwischen dem Postdienstleister Pin-Group und der GNBZ „keine Rede sein“, teilte Oberstaatsanwalt Günther Feld am Freitag mit. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte im Februar Strafanzeige gegen die GNBZ-Vorstandsmitglieder wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gestellt. Verdi wirft den Mitgliedern vor, von Pin-Verantwortlichen Gelder zur Gründung und Unterhaltung der Gewerkschaft angenommen zu haben. „Es ist kein Straftatbestand erfüllt“, sagte Feld. Nach der Prüfung von Unterlagen sei die Behörde zu dem Schluss gekommen, dass kein Austauschverhältnisse im Sinne einer Bestechung zwischen den Parteien bestanden habe. Die Unterlagen hatte die Staatsanwaltschaft von dem Insolvenzverwalter der angeschlagenen Pin-Group, Bruno Kübler, erhalten. Demnach sollen über einen Umweg Zahlungen von der Pin-Holding in Höhe von 133.527 Euro an die GNBZ geflossen sein. Die GNBZ hatte die Vorwürfe von Verdi stets bestritten. Es habe zu keinem Zeitpunkt Einflussnahmen oder Kontakte mit der Pin-Holding gegeben. Auch der frühere Pin-AG-Chef Günter Thiel hatte erklärt, alles sei korrekt gelaufen und verbucht worden. Verdi hatte die Bestechlichkeitsvorwürfe auch in Verbindung mit dem Gesetz zum Post- Mindestlohn gebracht. Der Post-Konkurrent Pin und die GNBZ hatten einen niedrigeren Mindestlohn als für die Post-Mitarbeiter vereinbart. (dpa)
Keine Ermittlungen gegen Post-Gewerkschaft GNBZ

Staatsanwaltschaft Köln: kein „Autauschverhältnis“ der Pin-Group und der GNBZ