Berlin - Lastwagen ab zwölf Tonnen müssen von 2003 an auf allen deutschen Autobahnen eine von der Fahrstrecke abhängige Maut-Gebühr zahlen. Sie wird im Durchschnitt zwischen 27 und 37 Pfennig (14 bis 19 Euro-Cent) pro Kilometer liegen. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf zur Einführung der Maut am Mittwoch in Berlin. Die CDU/CSU sprach von «Abzockerei» und forderte ebenso wie die Wirtschaft einen Ausgleich für das Transportgewerbe. Grüne und Umweltschutzverbände halten dagegen eine Ausweitung auf Bundesstraßen sowie die Anhebung bis auf 80 Pfennig pro Kilometer für nötig. Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) wies die Anliegen zurück. Mit der Maut solle eine Verursacher-gerechte Anlastung der Wegekosten erreicht werden. Anders sei sie nicht mit EU-Recht konform. «Es geht nicht um Wünsche oder politische Motivationen», betonte der Minister. Das Ministerium habe in einem Gutachten den Lkw-Anteil an den Kosten für Bau, Unterhalt, Betrieb und Ausbau von Autobahnen ermitteln lassen. Nach ersten Eckpunkten ergebe sich daraus die genannte durchschnittliche Bandbreite zwischen 27 und 37 Pfennig. Die genaue Höhe werde nach Gesprächen mit der EU-Kommission und dem betroffenen Gewerbe in einer gesonderten Verordnung festgelegt. Was Lastwagen dann tatsächlich zu zahlen haben, richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, der Achslast und dem Schadstoffausstoß. Das Aufkommen werde größtenteils wieder in Verkehrsmaßnahmen fließen. Dazu werde eine Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft gegründet. Bodewig verwies auf das Anti-Stau-Programm der Bundesregierung, das von 2003 bis 2007 Ausgaben von 7,5 Milliarden Mark vorsieht, wovon allerdings auch Wasserwege und der Schienenverkehr profitieren soll. Als Ausgleich für deutsche Spediteure will sich die Bundesregierung vor allem für eine europäische Harmonisierung von Steuern und Abgaben im Verkehrsbereich einsetzen. Hier sieht sich das deutsche Transportgewerbe teilweise deutlich benachteiligt, unter anderem wegen Steuererleichterungen, die es anderen Ländern für ihre Konkurrenten gibt. Notfalls kann die Maut auch auf Bundesstraßen ausgeweitet werden, falls sich herausstellen sollte, dass zahlungsunwillige Spediteure sie als Schleichwege nutzen. Nach Erwartungen des Ministeriums wird es zwar keinen größeren Ausweichverkehr geben, weil Umwege mehr Zeit und damit ebenfalls Kosten beanspruchten. Dies wird von anderen -etwa dem Bundesumweltamt - aber anders gesehen. Für Maut-Preller sieht der Gesetzentwurf ein hohes Bußgeld bis zu zwanzigtausend Euro (39 120 Mark) vor. Damit soll Lkw-Kapitänen verdeutlicht werden, dass es sich nicht lohnen wird, die fällige Gebühr zu hinterziehen. Die Kontrollen werden verstärkt. Das dafür zuständige Bundesamt für Güterverkehr schafft dafür bundesweit 900 zusätzliche Arbeitsplätze. Neben Kontrollen direkt auf den Straßen wird es auch elektronische Möglichkeiten geben. Zur Erfassung soll es ein duales System geben, mit einer elektronischen Variante und der Möglichkeit, an Buchungsstellen oder telefonisch die entsprechenden Strecken zu buchen. Konkrete Angebote würden zur Zeit geprüft und bis Jahresende entschieden. Es werde weder Maut-Häuschen noch andere Systeme geben, die den Verkehrsfluss behindern. Das elektronische System könnte ähnlich wie ein Routenplaner funktionieren: Der Lkw-Fahrer oder die Spedition bekommt kostenlos eine technische Einheit, die im Lkw montiert wird und die gefahrene Strecke kilometergenau speichert und per Funk an eine Empfangsstation sendet. (dpa)