München. Andreas von Studnitz, HR-Berater und Geschäftsführer der von Studnitz Management Consultants GmbH in Rendsburg, beantwortet jeden Monat eine Frage eines YouLoC-Mitglieds rund um Karriere, Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Probezeit. Sie möchten den Service des Young Logistics Club auch nutzen? Dann schicken Sie einfach Ihre Frage an youloc@springer.com. Die Antwort finden Sie immer Mitte des Monats auf www.youloc.de.
Dieses Mal hat uns diese Frage erreicht: „Ich habe bei einem Unternehmen ein halbes Jahr Praktikum gemacht. Nach Abschluss habe ich ein Zeugnis bekommen, in dem nur ein paar allgemeine Sätze standen. Kann ich auf ein ausführliches Praktikumszeugnis bestehen und was sollte denn alles drin stehen?“
Andreas von Studnitz: Um Arbeitszeugnisse für Praktikanten gibt es tatsächlich immer wieder Anlass zu Diskussionen im Bekanntenkreis bis hin zu Auseinandersetzungen vor Arbeitsgerichten. Oft sind sie berechtigt, denn Arbeitgeber, vor allem wenn sie keine hauptberuflichen Personaler beschäftigen, machen tatsächlich viele, vermeidbare Fehler beim Abfassen von Arbeitszeugnissen. Insofern ist Ihre hier gestellte Frage mehr als berechtigt.
Lassen Sie uns zunächst die rechtliche Seite anschauen. Das Recht steht in diesem Fall nämlich eindeutig auf Ihrer Seite: Denn im § 109 der maßgeblichen Gewerbeordnung (GewO) heißt es klar und unmissverständlich:
„(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Ergänzend hierüber hinaus führt diese Grundlage aus: Anspruch haben „Praktikanten und …“.
Mit anderen Worten: Mit der Erstellung des Zeugnisses mit ein paar allgemeinen Sätzen ist Ihr ehemaliger Arbeitgeber lediglich seiner gesetzlichen Pflicht, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen, nachgekommen.
Die Praktikumsdauer von sechs Monaten ist nun wirklich tatsächlich dazu geeignet, dass sich ein Arbeitgeber ein recht gutes Bild über Ihre Leistung, Arbeitsweise und Ihr Verhalten verschaffen konnte – und dies dann auch bei der Formulierung des Arbeitszeugnisses hätte berücksichtigen können.
Wenn Sie nun konkrete Angaben über ihre Arbeitsaufgaben, Ihre Leistung und Ihr Verhalten im Zeugnis beschrieben haben möchten, so sollten Sie dies an Ihren Praktikumsbetrieb adressieren. Am Besten richten Sie Ihre Forderung an die Person, die das Zeugnis verantwortlich ausgestellt hat, das ist regelmäßig die Person, die das Zeugnis auf der linken Seite unterschrieben hat. Zunächst können Sie dies sicher mit einem Anruf oder einer E-Mail initiieren. Falls Sie allerdings nicht innerhalb von 14 Tagen Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten haben, sollten Sie Ihre Forderung mit einem eingeschriebenen Brief einschließlich Rückschein dokumentiert an das Unternehmen richten. Denn als Eskalationsstufe bliebe Ihnen nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Dies würde allerdings zuerst prüfen, ob das Unternehmen überhaupt von Ihrem Wunsch Kenntnis hatte.
Eine Gewähr darüber, dass das daraufhin ausgestellte, qualifizierte Arbeitszeugnis Ihren Vorstellungen entspricht, kann Ihnen natürlich niemand geben. Denn auch wenn es „wohlwollend“ zu formulieren ist, können Inhalte, deren Nennung Ihnen wichtig ist, durchaus gar nicht oder nicht in Ihrem Sinne beschrieben werden. Deshalb auch hierfür ein Tipp: Beschreiben Sie zusammen mit der Bitte, Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, die Passagen, die inhaltlich richtig aufgeführt werden sollten, also zum Beispiel Aussagen über Ihre Aufgaben und Tätigkeiten, die vom üblichen Rahmen abweichen und Ihnen für Ihre berufliche Zukunft weiterhelfen könnten. (ts)