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Hintergrund: Mauttechnik erfasst nur bestimmte Daten

07.08.2006 10:27 Uhr

Das Bundesinnenministerium will mit einer Gesetzesänderung die Daten aus der Lkw-Maut künftig auch für Fahndungszwecke bei schweren Straftaten nutzbar machen. Was leistet diese Technik und was kann sie nicht?

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Die satellitengestützte Mauttechnik auf deutschen Autobahnen ist ein Hightechsystem mit strikt definierten Schranken. Zur Kontrolle darf die Betreibergesellschaft Toll Collect bestimmte Daten erfassen, die dem Zweck der Mauterhebung dienen. Ein Ortungs- oder Überwachungssystem, das auf Knopfdruck mitteilt, wo sich ein Lastwagen aktuell befindet, ist die Technik laut Toll Collect aber nicht. Rund 300 Kontrollbrücken auf Autobahnen dienen der automatischen Überwachung. Dort wird jedes Auto zwei Mal fotografiert: Das erste Bild erfasst das Kennzeichen, das zweite ist ein Übersichtsbild, auf dem das Gesicht des Fahrers aber nicht erkennbar ist. Eine Vermessung der Fahrzeugkonturen prüft, ob der Wagen überhaupt mautpflichtig ist - wenn nicht, werden die Daten sofort gelöscht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Auto niedriger als zwei Meter ist. Über eine Infrarotschnittstelle versucht die Brücke zudem, Kontakt zum automatischen Mauterfassungscomputer (On Board Unit/OBU) im Lastwagen aufzunehmen. Ist ein solches Gerät vorhanden, sendet es neben einem Zeitstempel einen Datensatz aus. Er enthält den zuletzt befahrenen Streckenabschnitt, Schadstoffklasse, Achszahl und zulässiges Gesamtgewicht sowie das Kennzeichen. Ist alles korrekt, werden die Bilder der Kontrollbrücke gelöscht. Handelt es sich jedoch um einen möglichen Mautpreller, gehen die Daten an eine Kontrollzentrale. Dort müssen sie binnen 72 Stunden geprüft werden. Diese Angaben gehen erst mit zeitlicher Verzögerung bei Toll Collect ein: Die OBU sendet Daten jeweils dann, wenn für rund 20 Euro Maut angefallen ist – dafür muss ein Lastwagen zwischen 150 und 200 Kilometer auf Maut-Straßen gefahren sein. Zugriff auf Maut-Abrechnungsdaten haben allein Toll Collect und das Bundesamt für Güterverkehr. Nur der Spediteur erhält mit der Rechnung die Information, wann der Lkw auf welcher Strecke gefahren und ist welche Maut fällig wird.

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