Heiße Kandidaten für die Bundesstraßenmaut

07.04.2014 12:07 Uhr
Maut auf Bundesstraßen
Die Maut auf Bundesstraßen soll erweitert werden
© Foto: dapd / Klaus-Dietmar Gabbert

In einem ursprünglichen Gesetzentwurf, der die Bemautung von Bundesstraßen regelt, hatte die Regierung schon einmal eine Liste mit Bundesstraßen veröffentlicht, die eigentlich für die Maut vorgesehen waren.

Berlin/München. Nach der Ankündigung des Bundesverkehrsministers zur Ausweitung der LKW-Maut auf weitere Bundesstraßen, stellt sich die Frage, um welche Strecken es sich handeln könnte. Ab 1. Juli 2015 sollen neben den schon heute mautpflichtigen rund 1100 Kilometern vierspuriger Bundesstraßen noch einmal 1000 weitere Kilometer dieser Streckenkategorie bemautet werden. Und ab Mitte 2018 soll dann das gesamte Bundestraßennetz mit einer LKW-Maut versehen sein.

Die Maut auf vierspurigen Bundesstraßen beruht auf dem „Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften auf Bundesfernstraßen“ vom 12. Juli 2011. Darin ist festgelegt, dass LKW-Maut nicht nur auf Bundesautobahnen erhoben werden darf sondern auch auf Bundesstraßen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen, beide Fahrtrichtungen müssen durch einen Mittelstreifen getrennt sein, die Abschnitte müssen mindestens vier Kilometer lang sein und sie müssen unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sein.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Maut auf 2000 Kilometer Bundesstraßen ausweiten. Dass am Ende dann nur etwas mehr als 1000 Kilometer mit Maut belegt wurden, war vor allem dem mangelnden Speicherkapazität der On-Bord-Unit in den LKW geschuldet. Welche Bundesstraßen eigentlich für die Bemautung vorgesehen waren, geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen“ vom 2.März 2011 (Drucksache 17/4979) hervor. Darin war die Maut für mindestens vierspurige Bundesstraßen vorgesehen, die entweder unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind oder aber „mittelbar“. Die Abschnitte der mittelbar angebundenen Bundestraßen wurden in einem Anhang genauer spezifiziert um Streitfälle zu vermeiden. Diese Fassung des Gesetzentwurfs, der von der schwarz-gelben Regierungskoalition dann nochmals abgeändert wurde, enthält also die Definition des gesamten Netzes (rund 2000 Kilometer), das ursprünglich für die Maut vorgesehen war.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob aus den im Gesetzentwurf genannten Strecken Rückschlüsse auf das erweiterte Streckennetz ab Juli 2015 möglich sind. Wörtlich heißt es in der Antwort des Ministeriums: „Mit der Ausweitung der LKW-Maut wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. In einem ersten Schritt werden u.a. weitere 1000 Kilometer autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen in die Mautpflicht einbezogen. Derzeit werden im BMVI hierfür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, indem die Kriterien für die einzubeziehenden Strecken definiert werden. Um welche Streckenabschnitte es sich im Einzelnen handeln wird, steht noch nicht fest.“ (diwi)

 

Unter Studien und Dokumente haben wir eine Karte mit allen Bundesstraßen veröffentlicht, die derzeit schon bamautet werden. Dort findet sich auch die Liste der mittelbar angebundenen Bundesstraßenabschnitte, die im Gesetzentwurf von 2011 benannt sind.

 

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