Beim Verkauf von älteren Gebrauchtreifen trifft einen Reifenhändler nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg bei einem Unfall als Folge eines Reifenschadens zumindest eine Teilschuld. Das Gericht hat deshalb den Verkäufer in einer heute veröffentlichten OLG-Entscheidung zu einem Schmerzensgeld von 15.000 Euro verurteilt. Außerdem muss der Geschäftsmann für einen Teil des Fahrzeugschadens aufkommen (Az.: 3 U 3149/01). (tw/dpa)
Händler haftet für Gebrauchtreifen
Den Verkäufer von gebrauchten Reifen trifft bei einem Reifenschaden mit Unfallfolge Teilschuld