Berlin. Nachdem der Bundesrat die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GKVG) gebilligt hat, kann das Gesetz in Kraft treten. Es präzisiert die Kriterien, die für den Nachweis eines Unternehmenssitzes erbracht werden müssen. Dadurch solle die zunehmend zu beobachtende Tendenz zur Errichtung von Scheinfirmen in Deutschland gestoppt werden, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung. Die Länder hatten während der Ausschussberatungen Bedenken gegen erweiterte Befugnisse des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) geäußert, diese dann aber zurückgestellt. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit neben den weiterhin zuständigen Länderpolizeien auch das BAG befugt sein müsse, die Führerscheine von LKW-Fahrern zu überprüfen. (jök)
Güterkraftverkehrsgesetz verabschiedet
Bundesregierung will zunehmende Anzahl von Scheinfirmen in Deutschland bekämpfen