"Grundsätzlich sind wir gegen einen Mindestlohn"

25.04.2008 09:15 Uhr
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Oskar Vogel.

Oskar Vogel, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Spedition und Logistik Baden-Württemberg, im Gespräch mit der VerkehrsRundschau

In vielen Branchen wird eifrig über die Einführung eines Mindestlohns debattiert. Auch in der Transportbranche ist der Mindestlohn ein Thema. Die VerkehrsRundschau traf Oskar Vogel, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands Spedition und Logistik Baden-Württemberg, zum Interview.


VerkehrsRundschau: Was halten Sie von einem Mindestlohn? Vogel: Grundsätzlich sind wir gegen einen Mindestlohn. Wir können uns nicht vorstellen, dass sich in Fragen, die jahrelang vernünftig über Tarifverträge geregelt worden sind, plötzlich ein staatliches Lohndiktat herrschen soll. Das ist ein Bruch in unserem bisherigen Verständnis, wie in der deutschen Demokratie Lohnfindungen zustande kommen sollen. Aus der Branche ist zu hören, dass einige Unternehmen einem Mindestlohn nicht abgeneigt sind ... Vielleicht sagen jetzt manche, dass womöglich doch der Weg, der vor einem Jahr diskutiert wurde - 7,50 € für alle Branchen und fertig – verglichen mit der jetzigen Entwicklung das geringere Übel gewesen wäre. Das heißt aber nicht, dass wir dafür sind. Nur dass es vielleicht nicht so übel gewesen wäre wie das, was jetzt vielleicht kommt. Wie beurteilen Sie die jetzige Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zum Mindestlohn? Zurzeit gibt es Regierungsentwürfe vom Bundesarbeitsminister Olaf Scholz. Einen zur Änderung des Entsendegesetzes, ein weiterer betrifft das bislang nie angewandte Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952. Mit diesen beiden Gesetzen gibt es zwei völlig unterschiedliche Wege, Mindestlöhne festzusetzen. Beim Weg über das Entsendegesetz muss ein Tarifvertrag vorgelegt werden und eine Tarifbindung über 50 Prozent in dieser Branche bestehen. Der Weg über das Mindestarbeitsbedingungengesetz wäre nach den Entwürfen des undesarbeitsministers - ob sie so Gesetz werden, wissen wir noch nicht –einfacher durchzusetzen, wenn die Regierung für eine bestimmte Branche einen Mindestlohn will. Denn dieses Gesetz zielt dann auch auf Branchen, in denen die Tarifbindung unter 50 Prozent ist.

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