Luxemburg. Für eine Vereinfachung und Optimierung des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs haben jetzt Deutschland, die Niederlande, Österreich, die Schweiz und Italien eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Am Rande des EU-Verkehrsministerrates in Luxemburg unterzeichneten die Verkehrsminister der fünf Länder ein Memorandum of Understanding (MoU). Im Kern des Papiers, das inhaltlich an ein früheres Dokument aus dem Jahr 2003 anknüpft, geht es darum, die technischen Verfahren hinsichtlich der Zulassung von Roll- und Traktionsmaterial sowie die regelmäßig erforderlichen technischen Hauptuntersuchungen nach dem Prinzip „ein Verfahren, fünf Gültigkeitsbereiche“ anzuerkennen. Die Minister tragen mit dieser Erklärung der Tatsache Rechung, dass der grenzüberschreitende Schienengüterverkehr in den kommenden Jahren weiter wachsen wird. Das bedeutet auch, dass der Bedarf an Roll- und Traktionsmaterial (sprich: Lokomotiven), das gleichzeitig und ohne weitere, zeitaufwändige und kostenträchtige technische Zusatzüberprüfungen auf den Netzen fremder Bahnen einsetzbar sein kann, zunimmt. Damit verbunden ist auch, dass es künftig keine Wartezeiten mehr an den Grenzübergängen gibt, weil zum Beispiel ein Lokwechsel vorgeschrieben ist. Die Niederlande sehen sich als ein wichtiger Wegbereiter dieses Vereinfachungsprozesses. So werden in diesem und im kommenden Jahr rund 100 Lokomotiven verschiedener Bahngesellschaften für den Einsatz auf der neuen Güterbahnstrecke „Betuwelijn“ zertifiziert. Holland hatte bereits im Jahr 2004 gemeinsam mit Deutschland ein „MoU“ abgeschlossen, in denen die Befähigungszeugnisse für Lokführer aus den beiden Staaten anerkannt werden. (eha)
Grenzüberschreitende Zulassung: Weichenstellung für die Zukunft
Gemeinsame Erklärung der EU-Verkehrsminister zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs