Wien. Im kommenden Frühjahr soll das Wiener Handelsgericht über die Brennermaut entscheiden, berichtet die “Tiroler Tageszeitung”. Konkret geht es darum, ob der Straßenerhalter rund 40 Prozent der zwischen 1995 und 1999 eingehobenen Mautgebühren zurückzahlen muss. Grundlage des Gerichtsverfahrens ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Maut in diesem Zeitraum ungerechtfertigt hoch war. Außerdem kritisierte der EuGH die Tariferhöhung für die Gesamtstrecke, nicht jedoch für Teilstrecken. Dadurch sei der Transitverkehr gegenüber dem lokalen Verkehr benachteiligt worden. Sollte das Handelsgericht den Klägern Recht geben, könnte das die Autobahnbetreiber – bis 1996 die Republik Österreich, ab 1997 die Asfinag – insgesamt bis zu 240 Millionen Euro kosten. Ende der 90er Jahre wurde die Brennermaut wieder gesenkt. Bis heute ist allerdings nicht endgültig entschieden, ob diese Reduktion im Sinne der EU-Bestimmungen ausreichend war. (rv)
Gerichtsurteil zur Brennermaut
Das Wiener Handelsgericht wird im Frühjahr über die Rückzahlung der von Transportunternehmen zu viel gezahlten Brennermaut urteilen