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Gericht weist Klage gegen A 49 ab

23.04.2014 17:52 Uhr
Gericht weist Klage gegen A 49 ab
Hessens Wirtschaftsminister sieht die Entscheidung als Schritt zur rechtlichen Klärung
© Foto: HMWEVL

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von Umweltverbänden gegen das letzte Teilstück der Autobahn abgewiesen. Allerdings fehlt das Geld für die Realisierung.

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Leipzig. Die umstrittene A 49 in Nordhessen kann fertig gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen der Umweltverbände BUND und Nabu gegen das letzte Teilstück der Autobahn zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A5 abgewiesen. Das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens überwiege das Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Schutz-Gebietes „Herrenwald östlich Stadtallendorf“, urteilten die Leipziger Richter. Für die A 49 sei ein vordringlicher Bedarf festgestellt worden. Sie sei Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Die Autobahn soll künftig Kassel und Gießen verbinden und bis zur A 5 bei Gemünden reichen.

Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat das Urteil zum Weiterbau der A 49 als „Schritt zur rechtlichen Klärung“ bezeichnet. Problem bleibe, dass der Bund zur Fertigstellung der Autobahn bisher nur 60 Millionen Euro zugesagt habe, sagte er am Mittwoch in Wiesbaden. Die Gesamtkosten der drei verbliebenen Abschnitte seien jedoch auf 569 Millionen Euro veranschlagt.

Der Grünen-Politiker wies daraufhin, dass die schwarz-grüne Koalition sich darauf geeinigt habe, den im Bau befindlichen Abschnitt fertigzustellen. Bei den übrigen beiden Abschnitten, für die es noch kein Planfeststellungsrecht gebe, sei die Finanzierung durch den Bund entscheidend. Als Verkehrsminister werde er beim Autobahnbau im Auftrag des Bundes handeln, sagte Al-Wazir, der sich in der Vergangenheit als Grünen-Politiker immer kritisch zur A 49 geäußert hatte. „Aus heutiger Sicht kann man nicht sagen, wann diese Autobahn fertiggestellt ist“, sagte Al-Wazir angesichts der offenen Finanzierungsfrage. (dpa)

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