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Gericht stoppt Ministererlaubnis für Tengelmann-Übernahme

12.07.2016 12:45 Uhr
Gericht stoppt Ministererlaubnis für Tengelmann-Übernahme
Der geplante Zusammenschluss von Tengelmann und Edeka verzögert sich weiter
© Foto: Picture Alliance/dpa/Caroline Seidel

Die Sondererlaubnis zur Übernahme der Supermarktkette durch Edeka ist nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Düsseldorf rechtswidrig.

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Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Erlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die Übernahme der Supermarktkette Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt. Der Erste Kartellsenat bewertete die Ausnahmegenehmigung des Ministers in einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig. Nach Einschätzung von Experten kann sich durch das Vollzugsverbot der geplante Zusammenschluss um Jahre verzögern. Damit droht den Plänen möglicherweise das Aus.

Nach Auffassung der Richter hätte Gabriel über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen - er habe sich in dem Verfahren befangen und nicht neutral verhalten. Der Minister habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser's Tengelmann geheime Gespräche geführt, betonte der Senat. Außerdem stelle der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann keinen sogenannten Gemeinwohlbelang dar, der die Ministererlaubnis rechtfertigen könne, bemängelten die Richter. Auch Gabriels Argumentation, dass durch seine Vorgaben die Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen gewährleistet werde, stieß bei den Richtern auf Zweifel. So sei der Ministererlaubnis nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit eines fusionsbedingten Stellenabbaus bei Edeka in die Entscheidung eingeflossen sei.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ zwar keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Doch bleibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter massiven Auflagen grünes Licht für den umstritten Zusammenschluss gegeben. Edeka musste im Gegenzug den Erhalt von knapp 16.000 Jobs bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren. Mit seiner Sondergenehmigung hebelte Gabriel ein Verbot des Bundeskartellamts aus. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkte werden könnte. (dpa/sno)

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