Mannheim/Stuttgart. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat bestimmte Bauarbeiten für den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21 gestoppt. Rund um das Grundwassermanagement dürfen vorerst keine weiteren Rohre verlegt werden. Das geht aus dem Eilbeschluss hervor, wie der VGH am Donnerstag mitteilte. Das Gericht folgte einem Antrag des Umweltverbandes Bund. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 5 S 2101/11).
Hintergrund sind Planänderungen der Deutschen Bahn, die nur in einem sogenannten vereinfachten Planfeststellungsverfahren vom Eisenbahnbundesamt genehmigt worden waren - ohne die eigentlich vorgeschriebene Anhörung von Umweltverbänden. Die Eilentscheidung sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Planänderung der Deutschen Bahn trotzdem noch für rechtmäßig erklärt wird. Darüber werde später entschieden, teilte einer VGH-Sprecherin mit.
Der Staatskonzern hatte ursprünglich Anlagen für das Grundwassermanagement an vier Standorten geplant und genehmigt bekommen, dann aber entschieden, die Arbeiten an einem zentralen Standort zu bündeln. Dagegen hatte der Bund im Juli eine Anfechtungsklage erhoben und unter Hinweis auf die ständig fortschreitenden Bauarbeiten einstweiligen Rechtsschutz gefordert.
Das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn hatten in einer Anhörung argumentiert, die Klage beziehe sich nur auf das Technikgebäude, das nun aber schon errichtet sei. Der VGH verneinte dies und bezog sich in seinem Beschluss auch auf die komplette Infrastruktur und damit die Rohre im Bereich des Mittleren Schlossgartens.
Bund-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß begrüßte die Entscheidung. Er erwarte nun von der Deutschen Bahn, dass sie auch in anderen Bereichen außerhalb des Schlossgartens keine Rohre mehr verlegt. Sie sollen laut Bahn-Plänen auf rund 17 Kilometern Länge quer durch Stuttgart verlaufen. „Wir fühlen uns sehr bestätigt, dass wir seit der Errichtung beharrlich gegen das Grundwassermanagement vorgehen", sagte Frieß. Die Entscheidung sei nun der erneute Beweis, dass der Staatskonzern quasi illegal gebaut habe. (dpa)