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Gericht lässt Lokführer-Streik laufen – DB fordert GDL zu weiteren Verhandlungen auf

10.01.2024 08:50 Uhr | Lesezeit: 7 min
Schild kündigt Streik der Lokführergewerkschaft an
Ein Schild kündigt Streik der Lokführergewerkschaft an - falls das Arbeitsgericht diese Pläne nicht stoppt
© Foto: animaflora, gettyimages

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat am Dienstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt.

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Der 64-Stunden-Streik auf der Schiene hat am frühen Mittwochmorgen, 10. Januar, um 2 Uhr im Personenverkehr begonnen. Die Bahn wollte dies verhindern und ging juristisch gegen den angekündigten Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL vor. Dies scheiterte jedoch vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Nun fordert die Deutsche Bahn die GDL zu weiteren Verhandlungen auf.

Die Bahn bedauere die Einschränkungen durch den Streik

Kurz vor Start des mehrtägigen Streiks im Personenverkehr hat die Deutsche Bahn (DB) die Lokführergewerkschaft GDL zu weiteren Verhandlungen aufgefordert. Die GDL müsse "endlich den Weg des Kompromisses einschlagen", teilte der bundeseigene Konzern am Dienstagabend in Berlin mit. Zuvor war die Deutsche Bahn mit ihrem Versuch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht gescheitert, per Eilantrag auf Einstweilige Verfügung den GDL-Streik doch noch abzuwenden.

Die Deutsche Bahn bedauere die Einschränkungen durch den 64-stündigen GDL-Streik, hieß es in einer Mitteilung. "Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren", sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE. Die Deutsche Bahn habe sich auf den GDL-Streik vorbereitet und plane den Einsatz von Mitarbeitenden und Fahrzeugen entlang eines Notfahrplans. Dieser sei bereits in allen Auskunftsmedien enthalten. "Die GDL will eins zu eins ihre Forderungen durchsetzen, andernfalls streikt sie. So funktionieren Tarifverhandlungen aber nicht", sagte Weh. "Wir haben uns bewegt, jetzt ist die GDL an der Reihe." Bahnkunden müssen sich bis einschließlich Freitag auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einrichten. Auch das Regio-Bahnunternehmen Transdev scheiterte in einem zweiten Eilverfahren mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik.

Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am Dienstag um 18.00 Uhr im Güterverkehr begonnen. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um 2.00 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18.00 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.

Update vom 09. Januar

Für Bahn-Fahrgäste wird es erneut eine stressige Woche: Drei Tage lang will die Lokführergewerkschaft GDL streiken und den Bahnverkehr in Deutschland stark einschränken. Es ist der dritte und längste Ausstand im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn.

Die Lokführergewerkschaft GDL will am Dienstagabend (18 Uhr) einen drei Tage langen Streik zunächst im Güterverkehr bei der Deutschen Bahn beginnen. Versuche der Bahn und des ebenfalls betroffenen Wettbewerbers Transdev, den Ausstand juristisch stoppen zu lassen, scheiterten am Montagabend zunächst vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Die Bahn ging in Berufung, darüber befindet das Landesarbeitsgericht Hessen am Dienstag in zweiter Instanz. Im Personenverkehr soll der Streik am Mittwochmorgen um 2 Uhr beginnen und wie im Güterverkehr bis Freitagabend, 18 Uhr, andauern.

Es ist im laufenden Tarifkonflikt zwischen den Unternehmen und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) der dritte und längste Arbeitskampf. Erneut dürfte er weite Teile des Fern- und Regionalverkehrs in Deutschland lahmlegen und Fahrgäste dazu zwingen, geplante Reisen neu zu organisieren. Die Deutsche Bahn (DB) geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Kundinnen und Kunden trifft. Erneut will sie einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot anbieten. "Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden", teilte das Unternehmen am Sonntagabend mit.

Die GDL will mit dem Arbeitskampf die Deutsche Bahn dazu bewegen, über eine Senkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter zu verhandeln. Die Gewerkschaft fordert für diese Beschäftigten eine Wochenarbeitszeit von 35 statt bisher 38 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn hält diese Forderung für unerfüllbar. Sie ist lediglich bereit, mit der Gewerkschaft über die Ausweitung bereits bestehender Arbeitszeit-Wahlmodelle zu reden. Gewerkschaftschef Claus Weselsky lehnt das ab und verweist auf schon vereinbarte Abschlüsse mit den kleineren Eisenbahnunternehmen Netinera und Go Ahead. Dort hatte die GDL in den vergangenen Wochen die geforderte Arbeitszeitreduzierung durchgesetzt. Nach diesem Muster sollen nun auch die noch ausstehenden Abschlüsse gestaltet werden.

Im aktuellen Tarifstreit hat die GDL bereits zwei Mal zu Warnstreiks aufgerufen, die im Personenverkehr aber maximal 24 Stunden dauerten. Im Dezember hat die Gewerkschaft ihre Mitglieder per Urabstimmung über unbefristete Streiks abstimmen lassen. Rund 97 Prozent der Teilnehmer sprachen sich dafür aus. Seither sind längere Streiks möglich.

Erstmeldung vom 08. Januar

Fahrgästen droht ab Mittwoch, 10. Januar, ein 64-Stunden-Streik auf der Schiene. Die Bahn will dies verhindern und geht juristisch gegen den angekündigten Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL vor. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts wird noch Montag erwartet. Das letzte Wort wäre das aber nicht.

Das Arbeitsgericht Frankfurt will am Montag, 8. Januar, in erster Instanz über den angekündigten mehrtägigen Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab diesem Mittwoch entscheiden. Neben dem Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, AGV Move, hat auch das Eisenbahnunternehmen Transdev eine Einstweilige Verfügung gegen den für Mittwoch geplanten Ausstand beantragt, um den 64-stündigen Arbeitskampf der Gewerkschaft juristisch stoppen zu lassen. Laut Gericht soll voraussichtlich um 16 Uhr zunächst über den Transdev-Antrag und ab 18 Uhr über die Deutsche Bahn verhandelt werden. Endgültig wäre ein Urteil in erster Instanz allerdings nicht. Beide Seiten können vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in Berufung gehen. Dort dürfte eine Entscheidung erst am Dienstag fallen.

Weselsky optimistisch

"Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig", sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. "Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren." Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer gegründet. Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie dann zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenkonflikt und spricht der GDL die Tariffähigkeit ab: Die Gewerkschaft tritt aus Sicht des Konzerns sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auf. Deshalb hatte die Bahn vor kurzem auch Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht.

GDL-Chef Claus Weselsky äußerte sich am Montag optimistisch zu den juristischen Vorgängen. "Wir setzen darauf, dass das Recht auf unserer Seite ist. Wir haben rechtmäßig Forderungen erhoben, wir haben rechtmäßig alle Tarifverträge gekündigt und sind der festen Überzeugung, dass wir auch dieses Mal vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen", sagte er in Frankfurt. "Die Durchführung eines dreitägigen Streiks ist bestimmt nicht unverhältnismäßig." Die Bahn werde auch mit ihrer Feststellungsklage scheitern, der Lokführergewerkschaft die Tariffähigkeit abzusprechen, weil sie über die Genossenschaft Fair Train selbst als Arbeitgeber auftrete. Beides sei sauber voneinander getrennt, betonte Weselsky. Es gebe keine Weisungsbefugnis der GDL gegenüber der Genossenschaft. Die Bahn verknüpfe diese Materie unzulässigerweise mit dem Verfahren gegen den Streik. Hier will das Arbeitsgericht Frankfurt noch am Montag über eine Einstweilige Verfügung entscheiden. Dagegen ist auch noch eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich, so dass frühestens am Dienstag feststehen dürfte, ob der Streik stattfinden kann. Der GDL-Chef sicherte zu, sich an die Beschlüsse zu halten.

64-Stunden-Streik ab Mittwoch: Pläne und Forderungen

Weselsky und seine Gewerkschaft hatten im Tarifstreit bei der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen ab Mittwoch zum mehrtägigen Streik aufgerufen. Der Ausstand soll im Personenverkehr um 2.00 Uhr morgens beginnen und bis Freitagabend um 18.00 Uhr andauern. Dafür hat sie mit einer Urabstimmung das Votum ihrer Mitglieder eingeholt, die zu 97 Prozent zugestimmt haben. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach in der Regel einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert. Im Güterverkehr soll es bereits am Dienstagabend um 18.00 losgehen. Es wäre in der aktuellen Tarifauseinandersetzung mit der Bahn der dritte und bisher längste Arbeitskampf. Sollten die Arbeitsgerichte den Streik nicht verbieten, müssen sich Fahrgäste erneut auf weitreichende Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr einstellen. Bei den bisherigen beiden Warnstreikrunden im vergangenen Jahr fuhren rund 80 Prozent aller Fernzüge nicht. Im Regionalverkehr gab es ebenfalls weitreichende Einschränkungen, die aber regional sehr unterschiedlich ausfielen.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Fahrgäste beträfe. Das Unternehmen kündigte für Mittwoch bis Freitag erneut einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot an. "Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können", hieß es. "Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden", teilte das Unternehmen am Sonntagabend mit.

Die GDL fordert im Tarifstreit mit der Bahn unter anderem 555 Euro mehr pro Monat sowie eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie. Knackpunkt ist aber die Forderung nach einer Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn lehnt das ab, hat aber angeboten, bestehende Arbeitszeit-Wahlmodelle zu erweitern. Beschäftigte könnten sich dann für Wochenarbeitszeiten zwischen 35 oder 40 Stunden entscheiden, müssten bei einer Reduzierung aber finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Die GDL hat das Angebot deshalb als "substanzlos" und "vergiftet" abgelehnt.

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