Berlin. Seit dem 1. Januar 2012 gelten für innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Die bislang geltenden Nachweise für Umsatzsteuerzwecke wurden abgeschafft und durch einen einzigen Nachweis, die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt, die in Verbindung mit dem Doppel der Rechnung gültig ist. Was einfach klingt, stößt in der Praxis aber auf erhebliche Schwierigkeiten.
Als äußerst problematisch erweist sich etwa, dass Bescheinigungen nicht mehr im Vorfeld des Transportes ausgestellt werden können, da mit der Neuregelung Ort und Tag des Erhalts oder des Endes der Beförderung quittiert werden müssen. Hinzu kommt, dass die Gelangensbestätigung im Ausland noch weitgehend unbekannt ist. Das könnte dazu führen, dass sie nicht unterschrieben wird, zumal sie nur in deutscher, englischer und französischer Sprache vorliegt.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte zwar noch kurzfristig die Reißleine gezogen und eine dreimonatige Übergangsfrist gewährt. Somit wird für bis zum 31. März 2012 ausgeführte Ausfuhrlieferungen sowie für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht beanstandet, wenn der Buch- und Belegnachweis noch nach alter Rechtslage geführt wird.
Zahlreiche Verbände, darunter der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), liefen aber gegen die neue steuerrechtliche Regelung Sturm und forderten ihre Abschaffung.Ob diese allerdings erfolgen wird, ist derzeit unklar. Nach einer neuerlichen Anhörung der Verbände Mitte Januar wird nun auf ein neues BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung gewartet. Denkbar ist auch, dass die Übergangsfrist bis zu einer endgültigen Klärung nochmals verlängert wird. (ir)