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Für Hermes rechnet sich der Poststreik

08.07.2015 14:20 Uhr
Für Hermes rechnet sich der Poststreik
Vor allem geschäftliche Versender sind während des Poststreiks auf Hermes ausgewichen
© Foto: Hermes

Während des Poststreiks hat Hermes 30 Prozent mehr Pakete verteilt als sonst zu dieser Jahreszeit – und will die Kunden weiterhin halten.

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Frankfurt/Main. Nutznießer des vergangenen Poststreiks ist Hermes. Während des vierwöchigen Arbeitskampfes hat die Otto-Group-Tochter zwischen 180.000 und 300.000 Sendungen pro Tag mehr abgewickelt als sonst zu dieser Jahreszeit. Das entspricht einem Plus von bis zu 30 Prozent. Das berichtete das Fachmagazin TextilWirtschaft. „Das Gros stammt von den geschäftlichen Versendern, aber auch im C-to-C-Bereich haben wir erfreuliche Mengensteigerungen im deutlich zweistelligen Prozentbereich erzielt", teilte ein Hermes-Sprecher gegenüber dem Fachmedium mit.

Wie es in dem Bericht heißt, hat der Logistikdienstleister hatte in den vergangenen Wochen größere Versandvolumina von zahlreichen Händlern übernommen, die sonst mit DHL zusammenarbeiten. Teilweise gingen die Aufträge komplett an Hermes. In den meisten Fällen handelte es sich aber um Teilmengen, die Hermes auch nach dem Streik befördern möchte. „Wir führen derzeit entsprechende Verhandlungen. Und da immer mehr Versender nach den jüngsten Erfahrungen auf eine Zwei- oder Mehr-Logistikdienstleister-Strategie umschwenken, verlaufen die Gespräche auch positiv“, heißt es in der Hamburger Konzernzentrale.

Zudem kritisiert das Unternehmen, dass die steuerlichen Vorteile, die der Staat der Deutsche Post DHL Group seit Jahrzehnten gewährt, auch bei den ausgelagerten DHL-Regionalgesellschaften gelten, die nicht nach dem Haustarif der Post bezahlen. Zu den Vorteilen gehört unter anderem die Befreiung von der Umsatzsteuer für Pakete bis 10 Kilogramm. „Solche Sonderregelungen sind ordnungspolitisch bedenklich und stehen somit für die gescheiterte Marktliberalisierung", sagt ein Hermes-Sprecher gegenüber der TextilWirtschaft. DHL verteidigt die Praxis: „Soweit eine Konzerngesellschaft der Deutschen Post AG ebenfalls Universaldienstleistungen erbringt, sind diese steuerbefreit. Dies gilt auch für die Delivery-Gesellschaften.“ (ks)

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