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Fristlose Kündigung bei Eingriff in Betriebssicherheit

11.10.2006 12:59 Uhr

Manipulation an der Bremse des Kollegen: Ein schwerer Eingriff in die Betriebssicherheit ist unentschuldbar

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Wie die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein berichten, wurde einem Kranfahrer in einem Röhrenwerk nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm zu Recht fristlos gekündet, weil er das Bremspedal am Transporter eines Kollegen heimlich mit Isolierband an der Lenksäule festgebunden hatte. So dass der nach seiner Frühstückspause das voll beladene Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft anhalten konnte. Glücklicherweise rollte der Transportwagen aus, ohne jemanden zu verletzen oder irgendeinen Schaden auf dem Werksgelände anzurichten. Das Gericht wertete die vorsätzliche Manipulation am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeugs als "einen sehr schweren Eingriff in die Betriebssicherheit", das andere Arbeitnehmer und die Einrichtungen des Arbeitgebers gefährde. Deshalb gestand das Gericht dem 51-jährigen Arbeiter und elffachem Vater keinen Kündigungsschutz oder sonstige soziale Erleichterungen für den Arbeitsplatzverlust zu. "Auch die Erklärung des Mannes, der Kollege habe ihn an den Tagen zuvor provoziert und sei, als er selbst im Kran saß, ständig mit einem Bund von Rohren, aus dem Öl herabtropfte, über seinen Kopf gefahren, konnte das Gericht nicht ernst nehmen und gar als mildernden Umstand werten", betont Rechtsanwältin Berner-Kerst von den Verkehrsrechtsanwältin. Selbst wenn der Mann von seinem Kollegen zuvor wirklich auf kindische Weise geärgert worden war - eine Notwehrsituation lag damit nicht vor. (aru) Landesarbeitsgericht Hamm Az. 18 Sa 2183/05

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