Frankreich droht mit Gefängnisstrafe für Unterschreitung des Abstandes in Tunneln

20.02.2002 10:59 Uhr

Zusätzlich können die Behörden das Fahrzeug beschlagnahmen und den Führerschein für bis zu drei Jahre einbehalten

Frankreich hat seine gesetzlichen Bestimmungen über die Einhaltung von Sicherheitsabständen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in Tunneln nach einer IRU-Information verschärft. Danach muss jeder Fahrer, der zweimal innerhalb eines Jahres beim Unterschreiten des Sicherheitsabstands erwischt wird, mit einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro rechnen. Zusätzlich können die Behörden auch das Fahrzeug beschlagnahmen und den Führerschein des Fahrers für bis zu drei Jahren einbehalten. (tw/dekranet)

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