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Frankreich: Diese Gewerkschaften dürfen die Branche vertreten

09.11.2017 16:50 Uhr
Frankreich: Diese Gewerkschaften dürfen die Branche vertreten
Ein Gesetzblatt regelt, welche Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer im Straßengüterverkehr offiziell vertreten dürfen
© Foto: nullplus/stock.adobe.com

Mitte Oktober wurde in Frankreich veröffentlicht, welche Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer im Straßengüterverkehr künftig offiziell bei gewerblichen Belangen vertreten dürfen.

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Paris. Mit Veröffentlichung im Gesetzblatt „Journal Officiel“ vom 14. Oktober ist in Frankreich aktualisiert worden, welche Gewerkschaften im Bereich des Straßengütertransports als repräsentative Personalvertretungsorganisationen gelten. Sie sind damit offiziell als Teilnehmer an Verhandlungen über den landesweit geltenden Tarifvertrag und andere gewerbliche Abstimmungen anerkannt. Dies sind nunmehr die Confédération français démocratique du travail (CFDT), die Confédération générale du travail (CGT), die Confédération générale du travail-Force ouvrière (CGT-FO), die Confédération française des travailleurs chrétiens (CFTC) und die Vereinigung des Führungspersonals Confédération française de l’encadrement-Confédération générale des cadres (CFE-CGC).

Nach den letzten Personalvertretungswahlen 2017, die alle vier Jahre stattfinden müssen, hat sich folgendes Kräfteverhältnis ergeben: Mit 32,50 Prozent der Stimmen liegt die gemäßigte CFDT an der Spitze, gefolgt von der ehemals der kommunistischen Partei nahestehenden CGT mit 27,12 Prozent, dem Verbund CGT-FO mit 21,17 Prozent, der christlichen Gewerkschaft CFTC mit 14,10 Prozent. Das Schlusslicht bildet die Vertretung der Führungskräfte CFE-CGC mit 5,11 Prozent. (jb)

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