Bisher brauchen Güterkraftverkehrsunternehmer mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde.
Deshalb unsere Frage der Woche:
Soll künftig allen Güterkraftverkehrsunternehmern eine Erlaubnis vorgeschrieben werden?
Güterkraftverkehrsunternehmen mit leichten Fahrzeugen dürfen bisher ohne Erlaubnis der Verkehrsbehörde arbeiten. Soll das geändert werden?
Bisher brauchen Güterkraftverkehrsunternehmer mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde.
Deshalb unsere Frage der Woche:
Soll künftig allen Güterkraftverkehrsunternehmern eine Erlaubnis vorgeschrieben werden?
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