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Flughafen-Ausbau Frankfurt: wichtige juristische Hürde genommen

14.04.2011 17:08 Uhr
Flughafen-Ausbau Frankfurt: wichtige juristische Hürde genommen
Die neue Landebahn in Frankfurt soll bereits im Oktober in Betrieb genommen werden - vorausgesetzt, dass die Nachtflug-Klagen abgewiesen werden

Bund für Umwelt und Naturschutz scheitert / Nachtflug-Klage noch offen

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Leipzig/Frankfurt/Main. Der Ausbau des Frankfurter Flughafens hat juristisch eine wichtige Hürde genommen. Im Kampf gegen die Erweiterung scheiterte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Hessen mit seiner Klage. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Beschwerde des BUND gegen eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ab.

Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) wertete die Entscheidung in einer Mitteilung als „einen ersten großen Erfolg für die Planfeststellungsbehörde und die Hessische Landesregierung". Trotz dieses Beschlusses sei aber ein Stopp für den Flughafen-Ausbau juristisch noch möglich, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Es gebe noch Klagen im Zusammenhang mit den Nachtflügen. Diese seien Teil des Planfeststellungsverfahrens.

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte im August 2009 eine Verbandsklage der Umweltschützer gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen zum Flughafenausbau abgewiesen. Eine Revision ließen die Kasseler Richter nicht zu. Dagegen legte der BUND Beschwerde in Leipzig ein, die jetzt verworfen wurde.

Der VGH hatte im August 2009 grundsätzlich grünes Licht für den Flughafenausbau gegeben, zugleich aber die geplante Nachtflugregelung gestoppt. Dagegen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch mehrere Klagen anhängig, darunter auch vom hessischen Wirtschaftsministerium, das die 17 Nachtflüge genehmigt hatte.

Die Leipziger Richter wollen dazu vermutlich noch in diesem Jahr ein Urteil verkünden. Dies hatte ein Gerichtssprecher Ende vergangenen Monats erklärt. Die neue Landebahn an Deutschlands größtem Airport soll bereits im Oktober dieses Jahres in Betrieb genommen werden. (dpa)

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