Ferienreiseverordnung für schwere Lkw

21.06.2002 14:00 Uhr

Fahrverbote gelten an Samstagen vom 1. Juli bis 31. August

In der Ferienreisezeit vom 1. Juli bis 31. August 2002 gilt an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw. Die Regelung sieht im Einzelnen vor: Das Fahrverbot gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw (Ausnahmen sind der Ferienreiseverordnung zu entnehmen, die vollständig im Internet zur Verfügung steht.) Die Regelung gilt an allen Samstagen vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr. Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen, die in der Ferienreiseverordnung detailliert aufgeführt sind. Zusätzliche Informationen bietet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

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