Sondershausen. Sie sei im August 2006 gar nicht gefahren, teilte sie in einem Einspruch gegen einen Strafbefehl von 250 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit. Auch für das „Schneckentempo“ ihres Fahrzeugs hatte sie eine Erklärung: Sie habe auf dem Beifahrersitz gesessen und ihren am Lenkrad sitzenden Freund sexuell befriedigt. Ihren Einspruch nahm die junge Frau jedoch nach Angaben des Amtsgerichts Sondershausen vom Montag kurz vor der Verhandlung zurück. Das Verfahren ist somit rechtskräftig.
Fahrverbot macht erfinderisch: Wegen Sex am Steuer langsam gefahren
Um ein gegen sie verhängtes einjähriges Fahrverbot abzuwenden, hat sich eine 22-Jährige aus dem Kyffhäuserkreis etwas einfallen lassen.