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Fahrrinnenanpassung der Unterweser Süd verschoben

19.12.2016 15:06 Uhr
Fahrrinnenanpassung der Unterweser Süd verschoben
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht hat das Umdenken bei der geplanten Fahrrinnenanpassung bewirkt
© Foto: Fotolia/Mik Ivan

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts konzentriert sich das Bundesverkehrsministerium auf den Ausbau der Außenweser und der Unterweser Nord.

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Bonn/Leipzig. Die Unterweser Süd von Brake nach Bremen wird vorerst nicht ausgebaggert. Wie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes am Montag mitteilte, ist die dort geplante Fahrrinnenanpassung zurückgestellt worden. Grund dafür sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat vom 12. September 2016, mit dem der Planfeststellungsbeschluss zur Außen- und Unterweser aus dem Jahr 2011 in Teilen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt worden ist.

Nach Auswertung der Urteilsbegründung und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse aus den zwischenzeitlich fortgeführten Planungen habe das Bundesverkehrsministerium nun bekannt gegeben, das Projekt Unterweser Süd (Brake bis Bremen) zu Gunsten einer schnelleren und rechtssicheren Umsetzung der beiden Projekte Außenweser (von See bis Bremerhaven) und Unterweser Nord (Bremerhaven bis Brake) zurückzustellen.

Ferlemann: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

„Die Entscheidung dient der Verfahrensbeschleunigung zum Wohle der Hafenstandorte Bremerhaven, Nordenham und Brake“, sagte Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundes-verkehrsminister. Damit wolle der Bund den zügigen Ausbau dieser Abschnitte realisieren und für Investitionssicherheit der Wirtschaft sorgen. „Unabhängig von dieser sachlich sinnvollen Entscheidung ist die Fahrrinnenanpassung Unterweser Süd fester Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“

Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundes, zunächst auf einen Teil der Weservertiefung zu verzichten. (ag)

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