Berlin. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat sich für eine Ablehnung der Fahrpersonalarbeitszeitverordnung ausgesprochen, die an diesem Freitag auf der Tagesordnung der Länderkammer steht. Die Richtlinie sieht vor, dass LKW-Fahrer binnen vier Monaten im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dabei sind Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zusammenzurechnen. In der Begründung des Ausschusses heißt es, die Verordnung sei im Hinblick auf den umfassenden Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes „nicht zwingend erforderlich“. Außerdem sei die Verordnung nicht geeignet, „die Transparenz der Rechtsanwendung auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts zu gewährleisten“. Im übrigen werde den Vorgaben der Richtlinie 2002/15/EG bereits heute weitgehend entsprochen. (jök)
Fahrerarbeitszeitrichtlinie im Bundesrat vor der Ablehnung
Verordnung ist laut Ausschuss im Hinblick auf den umfassenden Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes nicht zwingend erforderlich