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Eurotunnel schaltet Börsenaufsicht ein

01.07.2013 10:49 Uhr
Eurotunnel schaltet Börsenaufsicht ein
Der Aktienwert von Eurotunnel ist dramatisch eingebrochen
© Foto: Chris Ison / dpa

Der Betreiber des Bahntunnels unter dem Ärmelkanal sieht einen Zusammenhang zwischen dem Einbruch seines Aktienwertes und einem Vorstoß der EU-Kommission.

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Paris.  Der in Paris und London börsennotierte Betreiber des Bahntunnels unter dem Ärmelkanal zwischen Calais und Dover hat seit der Kritik aus Brüssel an seiner Tarifpolitik 18 Prozent des Aktienwerts verloren. Eurotunnel will daher jetzt die Börsenaufsichten beider Länder einschalten. Die Gruppe fürchtet, die Börsenregeln könnten in Zusammenhang mit dem Vorstoß der EU-Kommission nicht respektiert worden sein. Hierüber will sich Eurotunnel-Chef Jacques Gounon Klarheit verschaffen, wie er den Aktionären in einem Brief mitteilte. Darin heißt es, das Unternehmen habe in nur zwei Tagen 500 Millionen Euro an Börsenwert eingebüßt. Der Inhalt des entsprechenden Pressecommuniqués der Kommission sei schon vor dessen offizieller Herausgabe und Kenntnisnahme durch Eurotunnel selbst in Printmedien und Sozialen Netzen bekanntgegeben worden, und zwar während die Börsen noch geöffnet gewesen seien, behauptet Gounon. 

Die EU hat Frankreich und England eine Frist von zwei Monaten gesetzt, innerhalb derer beide Seiten ihre Tarife für die Tunnelpassage nach unten korrigieren sollen. Die Konditionen für den Zugang und die Nutzung der Tunneleinrichtungen seien „exzessiv“ und behinderten die Weiterentwicklung des Transitverkehrs. Sie belaufen sich derzeit auf  1660 Euro für die Tunneldurchquerung eines Personenzugs und mehr als 4320 Euro für einen Güterzug, wie die Pariser Presse berichtet. Dies habe zu höheren Nutzertarifen vor allem für Transportunternehmen geführt. Brüssel verlangt ebenso, dass die mit bestimmten Bahnunternehmen wie der französischen Staatsbahn SNCF getroffenen Kapazitätsvereinbarungen mit einer Laufdauer von 65 Jahren annulliert werden. Sollte die Zweimonatsfrist nicht eingehalten werden, könnte die EU-Kommission in der Frage den Europäischen Gerichtshof anrufen und dort auf finanzielle Sanktionen drängen.  (jb) 

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