Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag dem Antrag Österreichs stattgegeben und die Ökopunkteverordnung für den Österreichtransit mit einer einstweiligen Anordnung teilweise ausgesetzt. Einem endgültigen Urteil werde damit nicht vorgegriffen, teilte das Gericht mit. Als Folge des Beschlusses sollen im laufenden Jahr etwa 130.000 Lkw weniger durch die Alpenrepublik fahren als im vergangenen Jahr. Der Antrag auf sofortige Aufhebung ist Teil der Klage Österreichs gegen die Ökopunkteverordung. Mit dieser Verordnung hatte der EU-Verkehrsministerrat im vergangenen September gegen den Willen Österreichs die dem Transitvertrag gemäße Absenkung der Zahl der Ökopunkte für das Jahr 2000 auf die Jahre bis 2003 verteilt, um den befürchteten Zusammenbruch des Österreichtransits im letzten Quartal des Jahres zu vermeiden. Zugleich wurde dieses Verfahren festgeschrieben für alle künftigen Überschreitungen der im Transitvertrag festgelegten Grenze von 8 Prozent des Referenzwertes 1991. Wien sah darin eine Verletzung des Transitvertrages mit der EU und beantragte mit der Klage zugleich die sofortige einstweilige Aufhebung der Verordnung. Der Präsident des Gerichts, Gil Carlos Rodriguez Iglesias, verwies darauf, "dass die Durchführung dieser Verordnung zu einer Zunahme von Transitfahrten führen würde." Die dadurch verursachten Schäden könnten rückwirkend nicht ungeschehen gemacht werden, und ihr angemessener Ersatz wäre äußerst schwierig, wenn nicht unmöglich. Österreich müsse vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden damit es durch die Verordnung in der Zeit, die das Gericht benötige um ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, nicht "zur Festigung einer unumkehrbaren Situation komme". Eile sei auch deshalb geboten, weil der Schwellenwert für Transitfahrten im Jahr 2000 nach den vorliegenden Daten erneut überschritten worden sei. (vr/jk)
EuGH setzt Ökopunkteverordnung aus
Europäischer Gerichtshof verteidigt Österreich gegen Brüssel