Als Sieg feiern österreichische Transitgegner den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts Francis Jacobs. Darin vertritt er die Ansicht, dass die Blockade der Brenner-Autobahn (A 13) im Juni 1998 rechtmäßig war. Das Recht auf Versammlungsfreiheit sei höher einzustufen als die Sicherstellung des freien Warenverkehrs. Formell muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch eine Entscheidung treffen, in den meisten Fällen schließt er sich allerdings der Meinung des Generalanwalts an. Zur Vorgeschichte: Ein süddeutsches Transportunternehmen hatte die Republik Österreich auf Schadenersatz geklagt, weil es geplante Transporte wegen der Blockade nicht durchführen konnte. Das jetzt erwartete EuGH-Urteil dürfte weitreichende Folgen haben. Einerseits werden die Hoffnungen anderer Frächter auf Schadenersatz damit zunichte gemacht. Andererseits erhalten Organisatoren von Protestveranstaltungen zusätzlichen Auftrieb. (vr/rv)
EuGH-Generalanwalt: Straßenblockade ist zulässig
Keine Hoffnung auf Schadensersatz für Transportunternehmen