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EU-Recht: Mehrere Verfahren gegen Deutschland

29.09.2023 09:09 Uhr | Lesezeit: 3 min
Sitz_EU-Kommission_Bruessel
Blaue Briefe aus Brüssel, Deutschland hat EU-Richtlinien noch nicht in nationales Recht umgesetzt
© Foto: European Union/Claudio Centonze

Weil Deutschland EU-Richtlinien im Verkehrsbereich nicht in nationales Recht umgesetzt hat, kamen nun drei Schreiben aus Brüssel.

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Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Verstößen gegen oder Nichtumsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten in drei Fällen auch Deutschland aufgefordert, tätig zu werden. Zwei dieser von der Kommission angestoßenen Fälle betreffen den Verkehrsbereich. Hier habe Deutschland bei zwei Richtlinien bisher nicht kommuniziert, wie sie diese in nationales Recht umgesetzt hat.

Bei der ersten Richtlinie geht es um die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Richtlinie 2021/1187). Diese Richtlinie soll eine bessere Koordinierung und eine wirksame Durchführung der wichtigsten Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gewährleisten, indem die Genehmigungs- und Vergabeverfahren klarer gestaltet werden.

Dazu sollen die Mitgliedstaaten für jedes Vorhaben oder jedes Genehmigungsverfahren eine zuständige Behörde benennen, vereinfachte Genehmigungsverfahren einführen, die nicht länger als vier Jahre dauern dürfen, die Verfahren für Vorhabenträger und die zuständigen Behörden klarer und transparenter gestalten und für eine bessere Koordinierung bei grenzüberschreitenden Genehmigungs- und Vergabeverfahren sorgen. Um Verzögerungen zu minimieren, sollten die nationalen Behörden Projekten Vorrang einräumen, die unter die Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen fallen. Nach dem Schreiben der EU-Kommission hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, um zu antworten.

Der zweite Fall betrifft die Richtlinie (EU) 2022/738 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr, die von Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt worden ist. Diese Richtlinie soll ein „Mindestmaß an Marktöffnung für die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr“ ermöglichen, so die EU-Kommission. Durch die Verwendung von Mietfahrzeugen können Unternehmen, die Güter im Werkverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr befördern, ihre Kosten reduzieren und gleichzeitig ihre betriebliche Flexibilität erhöhen. Auch hier hat Deutschland zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der Kommission zu reagieren.

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