Die EU-Kommission hat heute beschlossen, ein Prüfverfahren zur Rechtmäßigkeit der Entschädigungen einzuleiten, die die Bundesregierung den deutschen Transporteuren als Ausgleich für die ab 31. August geplanten neuen Lkw-Mautgebühren zugestehen will. Untersucht werden soll, ob die beabsichtigten Kompensationen mit den Beihilferegeln von Artikel 88 des EG-Vertrages konform sind oder ob es sich um verbotene staatliche Subventionen handelt, die deutschen Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen könnten. Dabei geht es um beabsichtigte Regelungen für eine teilweise Verrechnung mit der Mineralölsteuer, für eine Absenkung der Kfz-Steuer auf den EU-Mindestsatz und für Zuschüsse zum Ankauf schadstoffarmer Lkw. Unter die Lupe nehmen wollen die EU-Wettbewerbshüter aber auch die Vereinbarkeit der Berliner Mautpläne mit der geltenden Maut- und Steuerrichtlinie 1999/62, sagte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio auf einer Pressekonferenz in Brüssel. Nach den Bestimmungen dieser Eurovignetten-Richtlinie dürfe eine Mauterhebung andere Transporteure nicht diskriminieren und den freien Warenverkehr nicht einschränken. Würden diese Regeln beispielsweise durch einen Mangel an Mauterfassungsgeräten missachtet, wäre dies eine EU-Rechtsverletzung. Das Prüfverfahren hat entgegen früherer Aussagen nach den heutigen Worten von de Palacio "aufschiebende Wirkung", womit der vorgesehene Maut-Einführungstermin Ende August in Frage gestellt wäre. Für Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe dagegen ist dies "durch das Verfahren nicht in Frage gestellt", ließ er in einer heutigen Pressemitteilung wissen. Ausgesetzt sind nach Stolpes Ansicht "lediglich die begleitenden Harmonisierungsmaßnahmen" und die "vorgesehene Erhöhung der Lkw-Maut von durchschnittlich 12,4 Cent auf bis zu durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer". (vr/dw)
EU-Prüfverfahren zu deutscher Maut eingeleitet
Vorgesehener Maut-Einführungstermin Ende August ist laut EU-Kommission damit fraglich