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EU: Notfallmechanismus soll Freizügigkeit sichern

19.07.2023 09:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die EU müsse Einschränkungen des freien Waren- und Personenverkehrs in Notfällen vermeiden, fordert die IRU
© Foto: Europäische Union/Christophe Licoppe

Mit Blick auf die Erfahrungen während der Pandemie, will die EU einen Notfallmechanismus einführen, der Einschränkung des freien Waren- und Personenverkehrs künftig vermeiden soll.

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Einschränkungen der Mobilität und der Logistikdienste müssten unbedingt vermieden werden, fordert die International Road Transport Union (IRU) angesichts einer aktuellen Abstimmung über das das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Binnenmarkt-Notfallinstrument (SMEI) im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments. Der Vorschlag der Kommission erfolgte vor dem Hintergrund der EU-Notfallmaßnahmen, die den Warenverkehr während der Covid-19-Pandemie aufrechterhalten haben.

Die EU-Kommission hatte im September 2022 das SMEI vor, um sicherzustellengeschlagen, dass die EU für künftige Krisen größeren Ausmaßes besser gerüstet ist. Ziel des SMEI ist es, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und die Versorgung mit wichtigen Waren und Dienstleistungen sicherstellen.

„Jede Einschränkung des freien Waren- und Personenverkehrs in Notfällen muss unbedingt vermieden werden. Die Offenhaltung der Grenzen und der Versorgungsketten sowie die Gewährleistung der Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen sind von grundlegender Bedeutung“, erklärte Raluca Marian, IRU-Direktorin für EU-Lobbyarbeit. Der IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlaments erkenne „zu Recht die wichtige Funktion des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs an, insbesondere auf der Straße“. Während der Pandemie sei es vor allem der Straßenverkehr gewesen, der das Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellte. „Das Parlament und der Rat müssen sicherstellen, dass der Notfallmechanismus effizient ist und ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten und der Kommission fördert“, betonte Marian.

Europäischer Rat lässt noch Fragen offen

In seiner allgemeinen Ausrichtung, die Anfang Juni festgelegt wurde, ließ der Rat einige Fragen offen. Sowohl der Rat als auch der IMCO weichen in ihren Positionen deutlich vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag ab, da sie die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates über das Funktionieren des Binnenmarktes im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beibehalten wollen. Beiden Texten zufolge wird die SMEI-Verordnung im Falle möglicher Konflikte zwischen dieser Verordnung und der vorgeschlagenen SMEI-Verordnung Vorrang haben.

Es bleibe abzuwarten, „wie diese Koexistenz aufrechterhalten wird.“, sagte Raluca Marian. Als positiv bewerte sie im Standpunkt des Rates, dass auch ein Instrument beibehalten werde, um kleinere Hindernisse für den freien Warenverkehr anzugehen. „Natürlich sollten sich der Rat und das Europäische Parlament mit diesem Standpunkt auch dazu verpflichten, die Verordnung (EG) Nr. 2679/98 – die auch als ‚Erdbeerverordnung‘ bezeichnet wird – zu einem effizienteren Instrument zu machen, als sie es heute ist“, sagte Raluca Marian.

Der im IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlaments angenommene Text wird nun dem Plenum in Straßburg zur Abstimmung vorgelegt, die wahrscheinlich im September stattfinden wird. Die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat sollen kurz danach beginnen.

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