Nach ihrem EU-Beitritt müssen die neuen Unionsländer nicht schlagartig alle EU-Verkehrsgesetze praktizieren, sondern vorerst nur die wichtigsten. "Wir fordern nicht, sofort den gesamten Besitzstand an EU-Recht anzuwenden, wohl aber seinen harten Kern", sagte der Chef der Generaldirektion Verkehr und Energie der EU-Kommission, François Lamoureux, vor dem Regional- und Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel. Das Transeuropäische Verkehrsnetz (Ten) könne für die Transportunternehmer der neuen EU-Staaten erst geöffnet werden, wenn sie die wesentlichen EU-Regeln umgesetzt hätten. Dazu gehören nach Ansicht des EU-Spitzenbeamten auf jeden Fall die Rechtsvorschriften im Sozial- und Arbeitsbereich, im Fiskalsektor und in der Verkehrssicherheit. Das betreffe sowohl die Verordnung über den künftigen Digital-Tachographen zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten als auch die Richtlinien über Maße und Gewichte, Steuern und Eurovignetten-Maut sowie Berufszugang und technische Überwachung. Angesprochen wurde der EU-Generaldirektor auf die Drohung Österreichs, die Beitrittsverhandlungen zu blockieren, wenn sein 2003 auslaufendes Ökopunktesystem zum Lkw-Transit nicht verlängert werde. Die Kommission akzeptiere ein Nachfolgesystem, sagte Lamoureux. Zunächst aber werde sie eine Maut-Rahmenrichtlinie vorlegen. (vr/dw)
EU-Neulinge müssen EU-Gesetzeskern anwenden
Nur die wichtigsten Regelungen sollen vorerst praktiziert werden