EU-Länder dürfen Maut für Klein-Lkw ab 2012 einführen

15.12.2005 13:22 Uhr

Deutschland und die anderen EU-Mitglieder dürfen die Lkw-Maut künftig auch auf Kleinlastwagen ausdehnen. Das Europaparlament stimmte am Donnerstag in Straßburg einem Kompromiss mit dem Europäischen Rat zur so genannten Eurovignetten-Richtlinie zu, mit der die Regeln für die Mauterhebung EU-weit harmonisiert werden sollen.

Straßburg/Frankreich. Demnach können die Mitgliedsländer die Mauthöhe zwar weiterhin selbst festlegen, aber nach gemeinsamen Kriterien. Zudem dürfen künftig auch auf Ausweichstrecken und in Ballungsgebieten Straßennutzungsgebühren erhoben werden. Gleichzeitig erhalten die Staaten die Möglichkeit, die Höhe der Gebühr nach Schadstoffausstoß der Lastwagen sowie nach Tages- oder Jahreszeit zu variieren. Nach dem Kompromiss kann die Straßennutzungsgebühr von 2012 an für Kleinlastwagen ab 3,5 Tonnen Gewicht eingeführt werden. Einzelne EU-Länder können die Mauterfassung für 3,5 Tonner aber ablehnen, wenn es sonst zu "verstopften Bundesstraßen durch Ausweichverkehre, Umweltbeeinträchtigungen, erhöhten Lärmbelästigungen oder zu mehr Staus" kommen würde, erklärte der SPD-Europaabgeordnete Ulrich Stockmann. Das gleiche gelte, wenn die Kosten der Mauterhebung mindestens 30 Prozent der zusätzlichen Einnahmen betragen. Diese Ausnahmen habe Deutschland durchgesetzt. Erst am Montag hatte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) Überlegungen für eine Ausweitung der Lkw-Maut von 12-Tonnern auf Lastwagen ab 7,5 Tonnen abgelehnt. Die Grünen kritisierten die Ausnahmen und warnten vor einem Bedeutungsverlust des Güterverkehrs auf der Schiene. Grundlage der Mautkalkulation seien die Infrastrukturkosten wie Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Fernstraßennetzes. Nur auf Alpenübergängen und in Ballungsräumen dürfen die Mautgebühren höher liegen, sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Die Richtlinie, die noch formell von den Mitgliedsländern angenommen werden muss, sieht auch ein ersten Schritt in Richtung Anrechnung externer Kosten für Umwelt- oder Gesundheitsschäden vor. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Modell zur Einberechnung dieser Kosten zu erarbeiten. Danach werden Parlament und Rat entscheiden, wie diese Kosten in die Maut eingerechnet werden können. Die Erhebung einer Maut wird durch die Richtlinie zwar nicht verbindlich. Die Kriterien müssen aber überall dort eingehalten werden, wo es ein Mautsystem gibt oder eines eingeführt werden soll. Die Zweckbindung der Einnahmen etwa für den Straßenbau wurde nicht vorgeschrieben.

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