Die EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen für Unternehmen der Güter- und Personenbeförderung auf Straße, Schiene und Binnenschiff sollen einfacher werden. Dazu hat die EU-Kommission eine neue Verordnung vorgeschlagen. Sie soll den unterschiedlichen Liberalisierungsgrad der Transportsektoren berücksichtigen und die seit 1970 geltende EWG-Beihilfeverordnung 1107/70 ersetzen. Dienen sollen die Beihilfen laut EU-Kommission der "Beseitigung von Unterschieden, die zu einer Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen auf dem Verkehrsmarkt führen können". Als Beispiel werden unterschiedliche Mautverfahren genannt. Beihilfen dürften nachweisbare Differenzen ausgleichen, wenn andere Unternehmen nicht diskriminiert würden.
EU-Kommission will Beihilfe-Verordnung erneuern
Die neuen Beihilfe-Regeln sollen den unterschiedlichen Liberalisierungsgrad der Transportsektoren berücksichtigen.