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EU Kommission verklagt Belgien und Spanien

24.06.2013 18:10 Uhr
EU Kommission verklagt Belgien und Spanien
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
© Foto: G. Fessy/CJUE

Grund für die Klagen beim Europäischen Gerichtshof ist die mangelnde Umsetzung von EU-Gesetzen zur Verkehrspolitik.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat beschlossen, Belgien und Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) wegen mangelnder Umsetzung von EU-Gesetzen zur Verkehrspolitik zu verklagen. Belgien soll gleich zweimal verklagt werden. Zum einen habe es das Land versäumt, die Voraussetzungen zur Einrichtung von intelligenten Verkehrssystemen im Straßenverkehr zu schaffen (Umsetzung Richtlinie 2010/40/EU). Zum anderen sei die Richtlinie zur Untersuchung von Seeunfällen nicht vollständig umgesetzt.

Spanien wird verklagt, weil einige Häfen des Landes Arbeitskräfte für den Güterumschlag auf dem freien Markt anwerben, ohne zunächst die in der EU gültigen Regeln zu beachten. Dadurch würden Anbieter von Ladeumschlagdiensten aus anderen EU-Mitgliedstaaten davon abgehalten, sich möglicherweise in spanischen Häfen niederzulassen. Als Strafen sieht die Behörde Zahlungen von täglich bis zu 55.000 Euro für die betroffenen Staaten vor, sollten sie schuldig gesprochen werden.

EU rügt Sicherheitsmängel

Verwarnt wird Belgien außerdem - gemeinsam mit Portugal - wegen der fehlenden Umsetzung einer Richtlinie, durch die ein Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur nach EU-weit gleichen Regeln aufgebaut werden soll (Richtlinie 2008/96/EG). Das könne die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in den beiden Ländern gefährden, heißt es als Begründung der EU-Kommission.

Österreich wird verwarnt, weil es EU-weit gültige Regeln für die Aufarbeitung von schweren Unfällen im Bahnverkehr nicht umgesetzt hat (Richtlinie 2004/49/EG). Die Aufarbeitung soll dazu dienen, Lehren aus solchen Unfällen zu ziehen und Sicherheitsempfehlungen zu formulieren. Diese Verwarnungen sind der letzte Schritt vor einer eventuellen Klage vor dem EuGh. Österreich, Belgien und Portugal haben jetzt zwei Monate Zeit, auf die Verwarnungen zu antworten und dadurch mögliche Klagen abzuwenden. (kw)

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