EU-Kommission prüft Dieselsteuer-Alleingänge

12.04.2001 18:33 Uhr

Zugeständnisse an Güterkraftgewerbe müssen mit EU-Recht vereinbar sein.

Wegen Vergünstigungen bei der Dieselsteuer, die sie ihren Straßentransporteuren im vergangenen Herbst gewährt hatten, müssen sich die Regierungen Frankreichs, Italiens und der Niederlande verantworten. Die EU-Kommission kündigte jetzt die Einleitung eines Prüfverfahrens an. Dies sei notwendig, ließ sie am Mittwoch in einer Erklärung wissen, "damit ein Höchstmaß an Informationen gesammelt und auf diese Weise festgestellt werden kann, ob diese Maßnahmen dem Gemeinschaftsinteresse zuwiderlaufende Wettbewerbsverzerrungen oder Diskriminierungen zur Folge haben." Paris, Rom und Den Haag müssen nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben. Die EU-Finanzminister hatten die Steuerausnahmen am 12. Februar für zwei Jahre gebilligt – allerdings mit der Bedingung, dass sie dem EU-Recht für staatliche Beihilfen und den Wettbewerbsregeln entsprechen. Die Zugeständnisse waren den Regierungen während der Ölkrise im letzten September durch massive Lkw-Straßenblockaden gegen explodierende Dieselpreise abgetrotzt worden. Auch die belgische Regierung hatte ihren Fuhrunternehmen Erleichterungen zugestanden - aber nicht als Steuervergünstigung, die in Brüssel anzumelden und zu prüfen ist, sondern als finanziellen Ausgleich in vielfältiger Form. Frankreich, Italien und die Niederlande dagegen gewährten direkte Teilerstattungen für Verbrauchssteuern auf Diesel. (vr/dw)

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