EU-Kommission akzeptierte technische Details zum Digital-Tacho

17.06.2002 16:05 Uhr

EU-Kontrollgerät ab Juli 2004 Pflicht in allen neuen Lkw und Bussen

Die letzte Hürde zur Einführung des digitalen EU-Tachographen ist genommen. Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche den Katalog seiner technischen Spezifika angenommen. Damit kann dieser rund 300-seitige Technik-Anhang zur neuen Tacho-Verordnung 2135/98 demnächst im EG-Amtsblatt erscheinen. Zwei Jahre danach – voraussichtlich also im Juli 2004 - muss das EU-Kontrollgerät in alle neuen Lkw und Busse eingebaut werden. Da die Verordnung selbst schon am 24.9.1998 verabschiedet wurde, ist das gesamte Regelwerk für den elektronischen Fahrtenschreiber zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern jetzt komplett. "Die Einführung des Tachographen ist für die Sicherheit auf den EU-Straßen und die Arbeitsbedingungen der Fahrer ein beachtlicher Fortschritt," sagte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio. Eine allgemeine Nachrüstpflicht gibt es nicht. Nur alte Papierschreiber in Lkw und Bussen mit Zulassung nach dem 1.1.1996 werden bei Defekten durch den Neuling ersetzt. Seine Black-Box wird Fahrzeiten und Fahrkilometer für 365 Tage und das Kfz-Tempo der letzten 24 Stunden speichern. Eine Fahrer-Chipkarte registriert die Lenk- und Ruhezeiten von 28 Tagen. Das neue Gerät ist nach Ansicht der EU-Kommission "nutzerfreundlich, schwer manipulierbar und von den Fahrern, Aufsichtsbehörden und Güterverkehrsunternehmen leicht zu überprüfen". (vr/dw)

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