Brüssel. Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen Portugal und Griechenland eingereicht, weil diese Länder die Richtlinie 2003/59/EG zur Ausbildung von Berufskraftfahrern nicht übernommen haben. Das Gesetz vom 15. Juli 2003 schreibt die Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung von Lkw- und Busfahrern vor. Die Vorschriften waren bis zum 10.9.2006 in nationales Recht umzusetzen. Sie verpflichten alle Unuionsländer, ein Qualifikationssystem einzurichten, das entweder eine Kombination aus Unterrichtsteilnahme und Prüfung umfasst oder nur auf eine Prüfung beschränkt ist. Darüber hinaus muss jeder Kraftfahrer alle fünf Jahre in einer zugelassenen Ausbildungsstätte eine 35-stündige Fortbildung absolvieren. Zur Bescheinigung ihrer Grundqualifikation oder Weiterbildung wird den Fahrern ein Befähigungsnachweis ausgestellt. Für den Personenkraftverkehr sind die Bestimmungen ab 10. September dieses Jahres und für den Güterkraftverkehr ein Jahr später anzuwenden. (dw)
EU-Klage wegen Verstoß gegen Fahrerausbildung
Klage gegen Portugal und Griechenland: Länder haben Richtlinie 2003/59/EG zur Ausbildung von Berufskraftfahrern nicht übernommen