Luxemburg. Ein Versuch des österreichischen Bundeslandes Tirol, Lastwagen mit bestimmten Gütern von der Inntalautobahn zu verbannen und den Verkehr auf die Schiene zu zwingen, ist gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte heute in Luxemburg, eine Verordnung vom Mai 2003 sei mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs unvereinbar. Das Land Tirol wollte Lastwagen, die beispielsweise Abfälle, Steine, Erden, Autos, Holz oder Getreide geladen haben, die Benutzung eines 46 Kilometer langen Stücks der Inntalautobahn verbieten. Das höchste EU-Gericht entschied, das sektorale Fahrverbot verhindere die „freie Warendurchfuhr“ auf einem der wichtigsten Land-Verbindungswege zwischen Süddeutschland und Norditalien. Eine Behinderung des Warenverkehrs könne grundsätzlich durch „zwingende Erfordernisse des Umweltschutzes gerechtfertigt“ sein. Doch treffe dies auf den vorliegenden Fall nicht zu, weil das Fahrverbot gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Nach Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffoxid in den Jahren 2002 und 2003 sei Österreich zum Handeln verpflichtet gewesen. Vor dem Erlass eines Fahrverbotes hätten die österreichischen Behörden jedoch prüfen müssen, ob nicht weniger einschneidende Maßnahmen ausgereicht hätten. Sie hätten auch nicht hinreichend geprüft, ob wirklich eine „realistische Ausweichmöglichkeit“ bestehe, um die betroffenen Güter mit der Bahn oder über andere Straßen zu transportieren. Auch die Frage, ob überhaupt ausreichend Schienenkapazität bereit stehe, sei nicht untersucht worden. Außerdem sei der Übergangszeitraum von nur zwei Monaten „offensichtlich unzureichend“ gewesen, um den Spediteuren „in zumutbarer Weise“ eine Umstellung zu ermöglichen. (dpa)
EU-Gericht kassiert Tiroler Fahrverbot
EuGH-Urteil: Sektorale LKW-Fahrverbot auf Inntal-Autobahn unzulässig