Der Europäischen Union sind zwei österreichische Bestimmungen für Gefahrguttransporte auf der Straße ein Dorn im Auge. Die Vorschrift, dass bei Tunneldurchfahrten ein gelbes Warnlicht eingeschaltet werden muss und ein Begleitfahrzeug erforderlich ist, wird von der Europäischen Kommission als Verstoß gegen den Binnenmarkt gewertet. Von der Verwendung des Warnlichtes sollten zumindest ausländische Fahrzeuge befreit werden. Eine Eskorte sei erst ab einer Tunnellänge von fünf Kilometern erforderlich. Die Kommission hat die österreichische Regierung nun zu einer "begründeten Stellungnahme" aufgefordert. Falls die Reaktion aus Wien nicht zufriedenstellend ausfällt, muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Keine Einwände hat die Kommission gegen die Verpflichtung, dass Gefahrguttransporte bei der Tunnelaufsicht angemeldet werden müssen (vr/rv)
EU gegen Österreichs Gefahrgutrecht
Brüssel lehnt Warnlicht und Begleitfahrzeug bei Tunneldurchfahrt ab.