Brüssel. Die Verkehrsminister erreichten auf ihrer Ratstagung Ende November eine Einigung zur Richtlinie über die Bahnsicherheit und zur Verordnung über die Europäische Eisenbahnagentur. Das garantiere die internationale Passfähigkeit (Interoperabilität) des Bahnbetriebs und einheitliche Sicherheitsregeln für Schienenfahrzeuge, betonte der portugiesische Ratspräsident Lino. Zugleich werde mit der EU-weiten Zulassung von Lokomotiven und Waggons ein wichtiger Schritt zu einem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum getan. Für grenzüberschreitend agierende Bahnunternehmen entfiele damit die Pflicht, ihre Fahrzeuge in anderen EU-Ländern einem langwierigen, teuren Zulassungsverfahren zu unterziehen. Für den Schienengüterverkehr in allen EU-Ländern ist seit Beginn 2007 die Marktöffnung gesetzlich vorgeschrieben. Der Rat einigte sich auch auf eine Richtlinie zur Klassifizierung und Zertifizierung von Schiffsüberprüfungsorganisationen und zu Einheitsregeln für Schiffsinspektionen. Konsens erzielt wurde auch zu einer Verordnung über Sanktionen für Verstöße im Seeverkehr. Damit werden laut EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot 90 Prozent der weltweiten Schiffsgütertonnage auf Sicherheit kontrolliert. (dw)
EU: Einigung zur Sicherheit im Bahn- und Schiffsverkehr
Die EU-Verkehrsminister haben die Internationalisierung des europäischen Schienenverkehrs mit einheitlichen Sicherheitsregeln weiter vorangetrieben