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Es droht Hausarrest

12.11.2020 11:33 Uhr
VRPArtikel46Qrarantaenepflicht
Lkw-Fahrer sind oft bedingt durch Lenk- und Ruhezeitunterbrechungen länger als 72 Stunden in Risikogebieten
© Foto: Lsantilli/stock.adobe.com

Trotz Kritik der Branchenverbände gilt in vielen Bundesländern nun eine Quarantänepflicht für Beschäftigte im Güterverkehrssektor, die sich mehr als 72 Stunden in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben.

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Bis Ende November gelten in Deutschland neue Corona-Regeln für die Rückreise aus Risikogebieten, die vielerorts erstmals auch Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr ausbremsen. Während diese häufig bisher keinen Einschränkungen unterlagen, müssen sie sich ab sofort in vielen Bundesländern in eine häusliche Quarantäne begeben, wenn sie für eine längere Zeit in einem Corona-Risikogebiet waren. Zum Leidwesen der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Wirtschaftszweig gibt es Unterschiede bei den Corona-Regeln der Länder. Was jeweils gilt, hängt davon ab, wo sich ihr Wohnsitz befindet.

Der Bund hatte als Grundlage den 16 Ländern eine Muster-Quarantäneverordnung als Arbeitshilfe vorgelegt. Diese musste bis zum 8. November 2020 umgesetzt werden, schreibt eine Absonderung von 10 statt bisher 14 Tagen vor und gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor…

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